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Grundversorgung Steiermark: 30 Prozent weniger Bezieher

Seit Ende 2024 ist die Zahl der Grundversorgungsbezieher in der Steiermark um knapp 30 Prozent gesunken. Landesrat Hannes Amesbauer führt den Rückgang auf das neue steirische Grundversorgungsgesetz zurück, das seit Juni 2026 in Kraft ist.

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Die Zahl der Grundversorgungsbezieher in der Steiermark ist innerhalb von weniger als zwei Jahren deutlich gesunken. Am 30. Dezember 2024 bezogen noch 7.898 Personen Grundversorgung im Land - am 12. August 2026 waren es nur noch 5.573. Das entspricht einem Rückgang um 2.325 Personen bzw. 29,4 Prozent. Soziallandesrat Hannes Amesbauer (FPÖ) führt diese Entwicklung auf das reformierte steirische Grundversorgungsgesetz zurück, das am 12. Juni 2026 in Kraft getreten ist.

Reform mit Sachleistungskarte und Arbeitspflicht

Im Zuge der Gesetzesnovelle wurden rund 6.200 Bezieher auf ein Sachleistungskartensystem umgestellt. Die Steiermark war dabei das erste Bundesland in Österreich, das dieses System auch auf Vertriebene ausdehnte. Überweisungen ins Ausland sind seither ausgeschlossen, Bargeldbehebungen auf das gesetzlich vorgeschriebene Minimum beschränkt. Ziel ist es, Missbrauch zu erschweren und Leistungen gezielter einzusetzen.

Ein weiterer zentraler Punkt der Reform: Arbeitsfähige Bezieher müssen künftig nachweislich aktiv nach Erwerbstätigkeit suchen, um weiterhin Leistungen zu erhalten. Besonders betroffen sind Vertriebene aus der Ukraine, die vollen Arbeitsmarktzugang besitzen und die größte Einzelgruppe in der steirischen Grundversorgung stellen. Amesbauer kommentierte die Neuregelung so: „Grundversorgung darf keine bedingungslose Dauerleistung sein. Wer arbeiten kann und Zugang zum Arbeitsmarkt hat, muss auch ernsthafte Anstrengungen unternehmen, auf eigenen Beinen zu stehen."

Neue Hausordnung und verschärfte Sanktionen

Kurz nach Inkrafttreten des Gesetzes trat auch eine neue Hausordnung für Grundversorgungsquartiere in Kraft, die über eine eigene Durchführungsverordnung geregelt wird. Verstöße sind demnach sanktionierbar. Neu ist unter anderem, dass die Grundversorgung bei einer Verhaftung von mindestens 24 Stunden eingestellt wird. Auch nicht gemeldete Änderungen bei Einkommens-, Vermögens- oder Familienverhältnissen können künftig mit Sanktionen belegt werden. Der Landesrat sprach von einem „Paradigmenwechsel, der längst überfällig war" und verwies auf das Prinzip von Eigenverantwortung und Mitwirkung als Grundlage des neuen Systems.

Österreichweiter Trend, steirische Beschleunigung

Der Rückgang fügt sich in einen österreichweiten Trend ein: Bereits im Jahr 2025 sank die Zahl der Grundversorgungsbezieher bundesweit um 15.112 Personen und lag am 1. Jänner 2026 bei 51.574. Zum 1. Juli 2026 wurden österreichweit noch 45.138 Bezieher gezählt, davon 26.914 aus der Ukraine. Die Steiermark beschleunigte diesen Trend durch ihre eigene Gesetzesreform, die der Landesregierung in Graz bereits am 26. Februar 2026 beschlossen worden war.

Graz als zentraler Standort

Für Graz ist die Entwicklung besonders relevant: Die Landeshauptstadt beherbergt traditionell den Großteil der steirischen Grundversorgungsquartiere, und eine der acht aktiven Bundesbetreuungseinrichtungen befindet sich in Graz-Andritz. Offen bleibt dabei eine entscheidende Frage: Ob die betroffenen Personen in reguläre Beschäftigung gewechselt sind oder die Steiermark verlassen haben, lässt sich aus den Daten der Grundversorgung allein nicht ableiten. Diese Frage wird politisch wie sozial weiter diskutiert werden - in Graz ebenso wie auf Landesebene.