GRAZ JOURNAL
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Kopftuchverbot an Schulen: Sieben Verstöße in der Steiermark

Seit dem Start des Schuljahres 2026/27 am 12. September wurden in der Steiermark sieben Verstöße gegen das neue Kopftuchverbot gemeldet. Der Interreligiöse Beirat der Stadt Graz mahnt zu sensiblem Umgang mit den betroffenen Mädchen.

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Seit dem ersten Schultag des Schuljahres 2026/27 am 12. September 2026 gilt in ganz Österreich das gesetzlich verankerte Kopftuchverbot gemäß § 43a Schulunterrichtsgesetz. Schülerinnen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ist es verboten, in der Schule ein Kopftuch zu tragen, das „das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllt". Die Bildungsdirektion Steiermark hat seither sieben Verstöße gegen diese Regelung registriert.

Österreichweit rund 80 bekannte Fälle

Österreichweit wurden bislang rund 80 Verstöße bekannt. Den größten Anteil meldet Wien mit 55 Fällen, gefolgt von Niederösterreich mit etwa zehn Fällen. Die Steiermark liegt mit sieben gemeldeten Verstößen im Mittelfeld, Salzburg verzeichnet fünf Fälle, das Burgenland einen. Aus den Bildungsdirektionen heißt es gegenüber der APA, die Umsetzung erfolge „großteils problemlos". Zu einer behördlichen Anzeige ist es österreichweit bisher erst in Niederösterreich gekommen.

Das Gesetz sieht ein mehrstufiges Verfahren vor: Bei wiederholten Verstößen drohen Geldstrafen zwischen 150 € und 800 €. Ab dem fünften Verstoß ist die Bildungsdirektion verpflichtet, den Fall zur Anzeige zu bringen; die Bezirksverwaltungsbehörde führt daraufhin ein Verwaltungsstrafverfahren. Das Verbot gilt in Schulgebäuden an allen öffentlichen und privaten Schulen; ausgenommen sind Unterricht außerhalb des Schulgebäudes, häuslicher Unterricht sowie Schulveranstaltungen außerhalb der Schule.

Grazer Interreligiöser Beirat fordert Schutz der Mädchen

Der Interreligiöse Beirat der Stadt Graz hat sich klar zum Schutz der betroffenen Schülerinnen positioniert. In einer Stellungnahme heißt es: „Im Mittelpunkt der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben müssen die betroffenen Mädchen, ihre Würde und ein verantwortungsvoller Umgang in den Schulen stehen." Der Beirat mahnt zudem, dass „die politische Auseinandersetzung rund um das Kopftuchverbot nicht auf den Köpfen der betroffenen Mädchen ausgetragen werden" dürfe. Die Stellungnahme ist auf der Website der Stadt Graz abrufbar.

Verfassungsfrage bleibt offen

Rechtlich ist das Thema noch nicht abgeschlossen. Beim Verfassungsgerichtshof wurden bereits Anträge gegen das Kopftuchverbot eingebracht, diese wurden jedoch aus formalen Gründen zurückgewiesen, da das Gesetz zum Zeitpunkt der Einreichung noch nicht in Kraft getreten war. Eine erneute Anfechtung gilt als wahrscheinlich. Im Mittelpunkt dürfte dabei das Spannungsverhältnis zwischen Religionsfreiheit und Gleichheitsgrundsatz stehen - konkret die Frage, ob der Schutz von Kindern vor religiösem oder familiärem Druck einen Eingriff in die Religionsfreiheit rechtfertigt und ob das Verbot verhältnismäßig ist. Eine vergleichbare Regelung für Volksschulen war vom Verfassungsgerichtshof bereits im Jahr 2020 aufgehoben worden.

Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) betonte im Vorfeld des Schulstarts, man habe „sehr früh begonnen, Schulen, aber auch Erziehungsberechtigte und Schülerinnen über die neue Gesetzeslage zu informieren." Für Grazer Schulen und die steirische Bildungsdirektion bleibt das Thema angesichts der offenen Verfassungsfrage und des laufenden Verfahrens weiterhin relevant.