GRAZ JOURNAL

UNESCO Welterbe seit 1999: Wie Graz auf die Liste kam

Wie die Grazer Altstadt 1999 UNESCO-Welterbe wurde: Die Kriterien, der Bewerbungsprozess, die Erweiterung 2010 um Schloss Eggenberg.

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UNESCO Welterbe seit 1999: Wie Graz auf die Liste kam

Was macht Graz einzigartig?

Die Grazer Altstadt ist ein architektonisches Palimpsest: Sie besteht aus Schichten, die vom zwölften Jahrhundert bis zum einundzwanzigsten Jahrhundert reichen, und zwar in einer Geschlossenheit, die im deutschsprachigen Raum selten ist. Während viele europäische Altstädte im Zweiten Weltkrieg zerstört und danach modern oder historisierend rekonstruiert wurden, blieb die Grazer Altstadt in ihrer Grundsubstanz erhalten. Gotische Bürgerhäuser, Renaissance-Innenhöfe, barocke Palais, historistische Wohnbauten und frühneuzeitliche Verteidigungsanlagen existieren hier nebeneinander wie in einem Geschichtsbuch.

Charakteristisch ist die italienisch geprägte Renaissance-Architektur, die in Graz Mitte des sechzehnten Jahrhunderts durch den Architekten Domenico dell'Allio aus Lugano eingeführt wurde. Der Landhaushof (1557-1565) mit seinen Arkadengängen, seinen Brunnenanlagen und seiner sorgfältig abgestimmten Proportion gilt als eines der bedeutendsten Beispiele italienischer Renaissance nördlich der Alpen. Dazu kommen die mittelalterliche Burgenanlage mit der berühmten gotischen Doppelwendeltreppe von 1499, das Mausoleum Kaiser Ferdinands II. mit seinem Baubeginn 1614 durch Giovanni Pietro de Pomis und einer Innenausstattung von Johann Bernhard Fischer von Erlach, der Grazer Dom mit seinem Landplagen-Fresko und die barocken Kirchen der Gegenreformation.

Die spezifische Qualität der Grazer Altstadt liegt darin, dass diese Bauten nicht isolierte Monumente sind, sondern ein zusammenhängendes urbanes Gefüge bilden. Die Straßenverläufe folgen großteils der mittelalterlichen Topografie, die Parzellen sind schmal und tief, die Innenhöfe verbinden sich zu einem Netz halböffentlicher Räume. Der Schloßberg als Dolomitfelsen mitten in der Stadt ist Orientierungspunkt und Landschaftsbestandteil zugleich. Dazu tragen die Murschleifen bei, die die Altstadt östlich begrenzen und den Blick aus dem Hügelland auf das Stadtpanorama freigeben.

Die UNESCO-Kriterien

Das UNESCO-Welterbekomitee bewertet Nominierungen nach zehn Kriterien, von denen mindestens eines erfüllt sein muss. Bei Graz waren zwei Kriterien entscheidend: Kriterium (ii) - die Stätte zeugt von einem wichtigen Austausch menschlicher Werte über einen Zeitraum oder innerhalb eines kulturellen Gebietes auf dem Gebiet der Architektur, der Stadtplanung oder der Landschaftsgestaltung - und Kriterium (iv) - die Stätte ist ein einzigartiges oder zumindest außergewöhnliches Beispiel für einen Typus von Gebäuden oder baulichen Ensembles oder Landschaft, der einen bedeutsamen Abschnitt der menschlichen Geschichte illustriert.

Für die Altstadt von Graz argumentierte die Bewerbung, dass die Stadt einen dokumentierten Austausch zwischen mitteleuropäischen, mediterranen und balkanischen Bautraditionen darstelle. Die italienische Renaissance, die im sechzehnten Jahrhundert über Graz in die südöstlichen Alpenländer und ins Königreich Ungarn ausgestrahlt habe, sei in Graz besonders intensiv dokumentiert. Graz sei außerdem ein einzigartig erhaltenes Beispiel einer Residenzstadt der frühen Neuzeit, in der kaiserliche, kirchliche, ständische und bürgerliche Bauten eine kohärente städtische Struktur bilden. Die offizielle Begründung des Welterbekomitees ist auf der Beschreibungsseite zur Grazer Welterbestätte der UNESCO in englischer Sprache einsehbar.

Der Bewerbungsprozess: Wie Graz auf die Liste kam

Die Idee, die Grazer Altstadt als Welterbe vorzuschlagen, entstand in den achtziger Jahren im Umfeld der städtischen Altstadtanwaltschaft und des Vereins der Grazer Altstadterhalter. Entscheidend war das 1974 beschlossene Grazer Altstadterhaltungsgesetz - eines der ersten seiner Art in Österreich -, das Bauten unter Denkmalschutz stellte und Abrisse streng regulierte. Ohne diese rechtliche Grundlage wäre die Welterbe-Nominierung nicht möglich gewesen, denn die UNESCO verlangt nachweisbare Bewahrungsinstrumente.

In den neunziger Jahren bereitete die Republik Österreich gemeinsam mit dem Land Steiermark und der Stadt Graz die formelle Nominierung vor. Die Unterlagen wurden vom Bundesdenkmalamt koordiniert und 1998 bei der UNESCO eingereicht. Der Bewerbungstext war umfangreich und umfasste Kartenmaterial, architekturhistorische Gutachten, Bestandsaufnahmen und Beschreibungen der Schutzmechanismen. Die eigentliche Entscheidung fiel auf der 23. Sitzung des Welterbekomitees, die vom 29. November bis zum 4. Dezember 1999 in Marrakesch tagte. Am 1. Dezember 1999 wurde die Altstadt von Graz - zunächst unter dem Namen "City of Graz - Historic Centre" - in die Welterbeliste aufgenommen.

Die Eintragung war für Graz ein historischer Moment. Die Grazer Tagespresse berichtete ausführlich, der damalige Bürgermeister Alfred Stingl feierte die Entscheidung am Hauptplatz mit Böllerschüssen und einer Pressekonferenz. In den darauffolgenden Wochen wurden erste Informationstafeln angebracht, die Stadt begann mit der systematischen Erarbeitung eines Managementplans, und die Pufferzone wurde enger definiert. Offizielle Informationen zum Welterbe-Status finden sich auch auf den Seiten des Bundesdenkmalamts, das als österreichische Fachbehörde für die Begleitung aller Welterbestätten zuständig ist.

Die Erweiterung 2010 um Schloss Eggenberg

Bereits zum Zeitpunkt der ersten Eintragung 1999 war der Wunsch der Stadt, Schloss Eggenberg in die Welterbestätte einzubeziehen, bekannt. Das manieristische Schloss am westlichen Stadtrand, errichtet ab 1625 im Auftrag des Fürsten Hans Ulrich von Eggenberg nach Plänen des Architekten Giovanni Pietro de Pomis, gilt als bedeutendstes Beispiel manieristischer Architektur in Österreich. Seine symbolische Konzeption - 365 Fenster entsprechend den Tagen des Jahres, 24 Prunkräume für die Stunden des Tages, 31 Räume pro Etage für die Tage des längsten Monats, zwölf Tore und Fensterachsen entsprechend den Monaten - macht es zu einem einzigartigen kosmologischen Monument des frühen siebzehnten Jahrhunderts.

Die Erweiterung der Welterbestätte um Schloss Eggenberg wurde 2010 auf der 34. Sitzung des Welterbekomitees beschlossen, die in Brasilia tagte. Seit dieser Entscheidung besteht die Welterbestätte aus zwei räumlich getrennten Kernzonen: dem historischen Zentrum der Altstadt (rund 72 Hektar) und dem Areal von Schloss Eggenberg mit Schlosspark (rund 19 Hektar). Die Gesamtkernzone umfasst damit etwa 91 Hektar, die gemeinsame Pufferzone rund 242 Hektar. Schloss Eggenberg wird vom Universalmuseum Joanneum betreut, das auf seinen offiziellen Seiten die Geschichte und den Welterbe-Status von Schloss Eggenberg ausführlich dokumentiert.

Die Kernzone und die Pufferzone im Detail

Die Kernzone der Altstadt erstreckt sich vom Schloßberg im Norden bis zum Eisernen Tor und zum Jakominiplatz im Süden, im Westen bis zur Mur zwischen Keplerbrücke und Radetzkybrücke und im Osten bis zum Glacis und zum Stadtpark. Sie enthält den Hauptplatz mit Rathaus, die Burggasse mit Burg und Dom, den Landhaushof, die Sporgasse, die Sackstraße, den Schloßbergplatz mit Uhrturm und Glockenturm sowie eine Vielzahl von gotischen, Renaissance-, barocken und historistischen Bürgerhäusern.

Die Pufferzone reicht deutlich weiter und umfasst neben Teilen der heutigen Innenstadt auch Abschnitte der Nachbarstadtteile Lend, Gries, Jakomini, St. Leonhard und Geidorf. Innerhalb der Pufferzone gelten strengere Bauvorschriften als im restlichen Stadtgebiet, aber weniger strikte als in der Kernzone. Ziel der Pufferzone ist es, die Sichtachsen auf das historische Zentrum zu schützen und zu verhindern, dass unmittelbar angrenzende Hochbauten das Stadtpanorama beeinträchtigen.

Auswirkungen auf die Stadt

Die Welterbe-Eintragung hat Graz verändert. Der internationale Tourismus stieg, die Übernachtungszahlen wuchsen zwischen 1999 und 2019 um etwa siebzig Prozent. Hotels im historischen Zentrum erlebten einen Aufschwung, neue Boutique-Hotels öffneten in sanierten Palais, Bed-&-Breakfast-Unterkünfte in alten Bürgerhäusern. Der Welterbe-Titel wurde zur Marke, die in Broschüren, auf der Website von Graz Tourismus und bei internationalen Kongressen genutzt wurde.

Weniger sichtbar, aber ebenso wichtig war der Effekt auf die städtische Bau- und Planungspolitik. Größere Bauvorhaben im oder nahe dem Welterbegebiet mussten - und müssen - mit dem Bundesdenkmalamt und dem Welterbe-Management abgestimmt werden. In Einzelfällen führte dies zu öffentlichen Kontroversen, etwa bei der Planung der Plabutsch-Seilbahn, bei der Erweiterung des Kastner & Öhler-Warenhauses, beim Hotel am Reininghaus-Areal oder bei dem geplanten Hochhaus am Lend-Platz. In mehreren Fällen intervenierte ICOMOS, der internationale Rat für Denkmalpflege und Beratungsorgan des Welterbekomitees, mit kritischen Stellungnahmen.

Die Kontroversen: Hochhäuser und Welterbe

Die größte Krise der Grazer Welterbestätte war die Debatte um Hochhäuser am Rand der Pufferzone. 2019 kündigte die Stadt an, dass ein Wohnhochhaus am Andreas-Hofer-Platz errichtet werden solle, das die Silhouette der Altstadt sichtbar beeinflussen würde. ICOMOS warnte öffentlich, dass die Welterbestätte durch solche Bauten gefährdet werde, und drohte, Graz auf die Liste des "gefährdeten Welterbes" zu setzen. Nach intensiven Verhandlungen zwischen Stadt, Land, Bundesdenkmalamt und UNESCO wurde das Projekt modifiziert, die Höhe reduziert und ein Welterbe-Visualisierungsplan erstellt.

Eine ähnliche Kontroverse entzündete sich 2023 um die geplante Revitalisierung des alten Postareals am Bahnhofsgürtel. Die Diskussion um die richtige Balance zwischen Altstadterhaltung und städtebaulicher Weiterentwicklung ist in Graz dauerhaft präsent. Die Landesgesetzgebung - das Steiermärkische Baugesetz sowie das Grazer Altstadterhaltungsgesetz - bildet die rechtliche Grundlage für diese Abwägungen. Aktuelle Informationen zum Welterbe-Management veröffentlicht die Stadt über ihre Welterbe-Seite: Graz Welterbe.

Die laufende Erhaltung: Monitoring und Management

Seit 2013 verfügt Graz über einen Welterbe-Managementplan, der Leitlinien für Bauvorhaben, Tourismusmanagement, Sichtachsen und die bauliche Entwicklung festlegt. Der Plan wurde unter Beteiligung des Bundesdenkmalamts, der Stadt, des Landes Steiermark und von ICOMOS Österreich erarbeitet und wird regelmäßig aktualisiert. Alle sechs Jahre legt Österreich der UNESCO einen Bericht über den Zustand der Welterbestätten vor ("Periodic Report"), in dem auch Graz seinen Platz hat.

Ein eigenes Referat bei der Stadt Graz, die Welterbe-Koordination, ist Ansprechpartner für Bauherren, Investoren, Eigentümer und Nutzer. Sie arbeitet eng mit dem Bundesdenkmalamt zusammen und entscheidet über die Vereinbarkeit geplanter Projekte mit den Welterbekriterien. In der Kernzone müssen Sanierungen, Fassadenänderungen, neue Werbeanlagen, Schildergestaltung und sogar die Markisenfarbe dokumentiert und oft genehmigt werden. Das klingt bürokratisch, hat aber über zwei Jahrzehnte entscheidend dazu beigetragen, dass die Altstadt in ihrer historischen Substanz erhalten geblieben ist.

Was der Titel heute bedeutet

Für Graz ist der Welterbetitel kein Luxus, sondern eine Arbeit, die nicht endet. Die Verantwortung, die Substanz der Altstadt zu bewahren, liegt bei der gesamten Stadt - bei Eigentümern, Bauherrn, Planern, Handwerkern, der städtischen Verwaltung, der Bevölkerung und den Besuchern. Der Titel bedeutet internationale Sichtbarkeit, aber auch Verantwortung, Einschränkung und oft langwierige Abstimmungen. In Phasen wirtschaftlichen Drucks - etwa bei Grundstücksgeschäften im Stadtzentrum - ist diese Verantwortung schwer durchzusetzen.

Gleichzeitig hat der Welterbestatus dazu beigetragen, dass Graz nicht - wie viele andere europäische Städte - durch Großprojekte, Hochhäuser oder radikale Modernisierungen sein Gesicht verloren hat. Wer heute durch die Herrengasse, über den Hauptplatz, durch die Sackstraße oder am Schloßberg entlang geht, sieht eine Stadt, die seit zwanzig Jahren unter internationalem Schutz steht. Die sichtbarste Wirkung ist die unsichtbarste: dass sich im Straßenbild kaum etwas verändert hat, obwohl das Jahrhundert ein anderes ist. Die UNESCO-Eintragung ist damit weniger ein Ereignis als ein dauerhafter Zustand - und dieser Zustand ist die Grundlage für die Identität der Stadt im 21. Jahrhundert.

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